HINWEISE ZU CORONA

Ab dem 21.05.2021 gelten im Freistaat Bayern folgende Reisebestimmungen bezüglich touristischer Reisen:

 

Maßgeblich für die touristische Reisen ist die 7-Tage Inzidenz pro 100 Tsd. Einwohner in den jeweiligen Landkreisen, für Reisen nach Bad Neustadt ist das der Landkreis Rhön-Grabfeld. Bei Tag der geplanten Anreise muss die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Rhön-Grabfeld unter 100 liegen – dies
können Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes (RKI), oder auf: https://www.corona-in-zahlen.de/landkreise/lk%20rh%C3%B6n-grabfeld/
einsehen oder uns telefonisch oder per Mail kontaktieren und erfragen.

 

Wenn die 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis Rhön-Grabfeld unter 100 liegt und Sie anreisen können, benötigen wir von allen anreisenden Gästen (außer Kinder unter 6 Jahren) einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, dieser Test ist 48 Stunden gültig. Wenn Sie sich länger als 2 Tage (mehr als 48 Stunden) in unserem Hotel aufhalten, sind Sie verpflichtet, uns während ihres Aufenthaltes alle 48 Stunden einen weiteren negativen Corona-Test vorzuweisen. Diesen Test können Sie entweder in einem Drive-In Test-Center in Bad Neustadt oder in der
Stadthalle Bad Neustadt, die sich in direkter Nachbarschaft zu uns befindet, kostenlos machen lassen oder von Ihnen mitgebrachte Corona-Selbsttests im Beisein eines Mitarbeiters des Stadthotel Geis
durchführen.

Für Reisen aus geschäftlichen Gründen muss weiterhin eine schriftliche Bestätigung des Reisegrundes
Ihres Unternehmens oder des Unternehmens, der die geschäftliche Reise in Auftrag gegeben hat,
spätestens bei der Anreise an der Rezeption vorgelegt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben.

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